Gesetze / Verwaltungszustellungsgesetz
VwZG§ 10 Öffentliche Zustellung
Stand: 01.01.2024
Wird zitiert von 67
Nach Gewicht
- FG Düsseldorf, 08.11.2023 – 2 K 2158/20 AOZitiert von 2
- FG Hessen, 24.03.2015 – 4 K 556/12Zitiert von 2
- LSG Baden-Württemberg, 09.07.2020 – L 7 BA 1487/19 BZitiert von 1
- FG Hessen, 01.11.2011 – 4 V 751/11Zitiert von 1
- BPatG, 07.05.2020 – 30 W (pat) 38/18(Markenbeschwerdeverfahren – "WIPEOUT" – zur Zustellung im Ausland – zur öffentlichen Zustellung – zur Zustellung im Verfahren vor dem DPMA – keine wirksame Zustellung der Mitteilung nach § 53 Abs. 2 MarkenG – keine Heilung der Zustellungsmängel)Zitiert von 1
- FG Saarland, 22.09.2008 – 2 V 1368/08
Zuletzt entschieden
- VG Würzburg, 25.11.2025 – W 7 K 25.1374
- LG Frankfurt am Main, 29.07.2025 – 2-12 T 149/25
- BGH, 01.07.2025 – XIII ZB 61/21Öffentliche Zustellung bei unbekanntem Aufenthaltsort; Voraussetzungen der Sicherungshaft zur Vollziehung der AbschiebungZitiert von 1
67 Entscheidungen zu § 10 VwZG →
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 10 VwZG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/VwZG%202005/10#abs-1 (1) Die Zustellung kann durch öffentliche Bekanntmachung erfolgen, wenn
Die Anordnung über die öffentliche Zustellung trifft ein zeichnungsberechtigter Bediensteter.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/VwZG%202005/10#abs-2 (2) Die öffentliche Zustellung erfolgt durch Bekanntmachung einer Benachrichtigung an der Stelle, die von der Behörde hierfür allgemein bestimmt ist, oder durch Veröffentlichung einer Benachrichtigung im Bundesanzeiger. Die Benachrichtigung muss
erkennen lassen. Die Benachrichtigung muss den Hinweis enthalten, dass das Dokument öffentlich zugestellt wird und Fristen in Gang gesetzt werden können, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Bei der Zustellung einer Ladung muss die Benachrichtigung den Hinweis enthalten, dass das Dokument eine Ladung zu einem Termin enthält, dessen Versäumung Rechtsnachteile zur Folge haben kann. In den Akten ist zu vermerken, wann und wie die Benachrichtigung bekannt gemacht wurde. Das Dokument gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.